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Viele Kunden nutzen farbige oder grafisch aufwändig gestaltete Briefumschläge für umfangreiche Mailings. Sie fallen in der täglichen Post auf.
Andere setzen farbige Umschläge für die Briefpost ein, weil die Umschlagfarbe genau zur Firmenfarbe passt.
Die Deutsche Post AG legt seit einiger Zeit die Bestimmungen zum Transport von farbigen und grafisch gestalteten Umschlägen enger aus.
Hier informieren wir über die Hintergründe.
Die Deutsche Post AG unterscheidet zwischen Standard-Briefumschlägen, Kompakt-Briefumschlägen, Groß-Briefumschlägen und Maxi-Briefumschlägen.
Standard-Briefumschläge werden für ein ermäßigtes Briefporto (55 oder 90 ct) versendet, weil sie vollautomatisch in Briefsortieranlagen verarbeitet und dem Empfängerpostamt zugeleitet werden können.
Standard-Briefumschläge müssen mindestens 140 x 90 mm groß und dürfen nicht größer als 235 x 125 mm sein. Der Inhalt mit Umschlag darf nicht höher als 5 mm und das Gewicht nicht größer als 20 g sein.
Kompakt-Briefumschläge unterscheiden sich durch das höhere Briefgewicht und müssen mindestens 100 x 70 mm groß und dürfen nicht größer als 235 x 125 mm sein. Der Inhalt mit Umschlag darf nicht höher als 10 mm und das Gewicht nicht größer als 50 g sein.
Im ersten Schritt werden die Briefe codiert. In Briefsortieranlagen werden die Adressen von Hochleistungsscannern gelesen und interpretiert. Wird die Adresse erkannt, dann erhält der Brief einen Strichcode. Der Strickcode steuert die weitere Verarbeitung und zeitnahe Zustellung. Kann der Scanner die Adresse nicht interpretieren, zum Beispiel bei einer schlecht lesbaren Handschrift, dann wird der Brief manuell codiert.
Wer genau hinsieht, kann die orangenen Striche des Strichcodes im unteren Bereich des Briefes erkennen.
Bei ungünstiger Papierfarbe oder farbigen Grafiken im Bereich Codierzone der Briefumschläge können die Briefsortieranlagen nicht zwischen dem Strichcode und der Umschlagfarbe unterscheiden.
Diese Briefe werden aussortiert und manuell bearbeitet.
Bis vor einiger Zeit tolerierte die Deutsche Post AG farbige Umschläge im normalen Postversand.
Auch im Interesse der Kunden wurde bis dahin kein Unterschied zwischen den farbigen und weißen Briefumschlägen gemacht. Das führte dazu, dass immer mehr farbige Umschläge versendet wurden.
Die Beförderungsbestimmungen der Deutschen Post AG besagen schon seit langem, dass für auch für Standard-Briefumschläge, die nicht automatisch verarbeitet werden können, ein erhöhtes Porto fällig wird.
Anstatt mit 0,55 € müssen farbige Briefumschläge in bestimmten Farben mit 0,90 € frankiert werden (Stand 02/2010). Dazu zählen auch Briefumschläge mit ungünstiger grafischer Gestaltung.
Leider gibt es keine einheitlichen Regeln welche Farben zugelassen werden und welche nicht.
Wenn Sie farbige Umschläge in größerem Umfang mit der Deutschen Post AG versenden wollen, dann informieren Sie sich vorher beim Automatisierungsbeauftragten. Die Adresse des für Sie zuständigen Automatisierungsbeauftragen erhalten Sie bei Ihrer Postfilliale.
Dort erhalten Sie die Information, ob die geplante Aussendung mit Standard-Porto oder erhöhtem Porto frankiert werden muss.
Bei der Nutzung des Infopost-Services der Deutschen Post AG wird die Verwendung von farbigen Umschlägen noch kritischer gesehen.
Die farbigen Colorline Briefumschläge, die wir anbieten, sind getestet. Sie könen in den Briefverteilanlagen automatisch verarbeitet werden.
Alle lieferbaren Farben haben den Test bestanden und das Zertifikat erhalten. Sie brauchen diese Umschläge nicht mit erhöhtem Porto zu frankieren.
Im Zweifel oder wenn die örtliche Postfiliale das Vorgehen nicht akzeptiert, stimmen Sie das bitte mit dem Automatisierungsbeauftragten der Deutschen Post AG ab.
Diese Angaben gelten ausschließlich in Deutschland im Bereich der Deutschen Post AG. Sie sind nach bestem Wissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Angaben sind unverbindlich und müssen für den einzelnen Fall individuell geprüft werden.
Genaue Auskünfte erteilt der Automatisierungsbeauftragte der Deutschen Post AG. Die Adresse der zuständigen Person kann bei der örtlichen Postfiliale erfragt werden.
Die Bestimmungen anderer Postdienstleister, insbesondere die in anderen Ländern, können sich von den hier gemachten unterscheiden.
Quelle: Deutsche Post AG
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