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Erklärung zur REACH - Verordnung

Am 1. Juni 2007 trat die Europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Verbraucher haben danach das Recht nach besorgniserregenden Inhaltstoffen in Nonfood-Produkten zu fragen.

Eine zurzeit unverbindliche Liste der Stoffe finden finden Sie auf der Homepage der Chemikalienagentur.
http://echa.europa.eu/consultations/authorisation/svhc/svhc_cons_en.asp

Die rechtsverbindliche Liste wird ebenfalls auf der Homepage der EChA veröffentlicht.
http://echa.europa.eu/home_de.asp

Erklärung zur EU-Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung)

Papier ist weder eine Chemikalie noch eine Zubereitung. Als Erzeugnis unterliegt es nur der Registrierpflicht, wenn bei seiner Benutzung Chemikalien frei gesetzt werden.

Als Fachgroßhandel für Spezialpapiere stellen wir keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung her und unterliegen damit nicht der direkten Registrierpflicht.

Die von uns vertriebenen Produkte erhalten wir ausschließlich von Partnern und Herstellern, die im EU-Raum ihren Firmensitz haben. Diese sind im Rahmen ihrer Verpflichtung, die sich aus der Verordnung ergibt, unter Umständen registrierpflichtig.

Wir haben unsere Lieferanten aufgefordert, uns gegenüber eine Erklärung abzugeben, dass die an uns gelieferten Artikel keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung mit karziogenen, toxischen oder mutagenen Eigenschaften enthalten.

Diese Erklärung haben die Lieferanten uns gegenüber schriftlich abgegeben. Die Erklärung enthält die Verpflichtung, bei Produktänderungen erneut zu prüfen, ob Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung eingesetzt werden. In dem Fall erhalten wir eine Information und leiten umgehend geeignete Maßnahmen ein.

Weitere Fragen beantwortet Reinhard Bergmann (REACH-Beauftragter) unter Telefon +49(0)5941-932310

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