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Werbeflächen auf Standard-Briefumschlägen

Die automatengerechte Gestaltung von Briefumschlägen

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Produktberatung - Werbeflächen auf Laser-BriefumschlägenViele Kunden nutzen die Möglichkeit, Briefumschläge selber zu bedrucken.

Die Werbeflächen auf Standard-Umschlägen ist durch die Bestimmungen der Deutschen Post AG eingeschränkt.

Worauf Sie bei der grafischen Gestaltung von Werbeflächen auf Umschlägen achten müssen, lesen Sie hier.

Standard-Briefumschläge im Sinne der Deutschen Post AG

Die Deutsche Post AG unterscheidet zwischen Standard-Briefumschlägen, Kompakt-Briefumschlägen, Groß-Briefumschlägen und Maxi-Briefumschlägen.

Standard-Briefumschläge müssen mindestens 140 x 90 mm groß und dürfen nicht größer als 235 x 125 mm sein. Der Inhalt mit Umschlag darf nicht höher als 5 mm und das Gewicht nicht höher als 20 g sein.

Kompakt-Briefumschläge müssen mindestens 100 x 70 mm groß und dürfen nicht größer als 235 x 125 mm sein. Der Inhalt mit Umschlag darf nicht höher als 10 mm und das Gewicht nicht höher als 50 g sein.

Standard- und Kompaktbriefe müssen rechteckig sein und mindestens ein Seitenverhältnis von 1:1,414 haben.

Überschreiten oder unterschreiten die Maße der Umschläge diese Grenzen, dann werden die Umschläge nicht in den automatischen Sortieranlagen verarbeitet. Dafür wird dann ein erhöhtes Briefporto fällig.

Werbeflächen auf Standard- und Kompakt-Briefumschlägen

Einteilung der Zonen für die automatische Verarbeitung in BriefsortieranlagenBriefsortieranlagen tasten mit optischen Scannern die Anschrift ab und steuern damit die Sortierung.

Dieser Vorgang darf nicht durch Grafiken, Texte und Zeichen gestört werden. Ist das der Fall, dann muss der Brief manuell verarbeitet werden.

Die Vorderseite der Briefumschläge ist in Zonen eingeteilt.

Rechts oben ist die Frankier- oder Freimachungszone. Sie ist mindestens 74 mm breit und 40 mm hoch. Diese Zone ist für die Briefmarken und den postalischen Stempelabdrucken vorbehalten. Die Zone muss unter Umständen verlängert werden, wenn Freimachungsstempel von Frankiermaschinen verwendet werden.

In der Lesezone befinden sich die Adressinformationen. Dieser Bereich wird vom optischen Scanner abgetastet.

Die hat an beiden Seiten 15 mm Abstand zum Rand des Briefumschlags. In der Höhe wird sie oben von der Frankierzone (40 mm) und unten von der Codierzone (15 mm) begrenzt.

Bei Fenster-Briefumschlägen und Etiketten muss man darauf achten, dass die Adresse mindestens einen Buchstabenabstand vom Rand haben muss. Bei Briefumschlägen ohne Fenster darf die Adresse nicht weiter als 140 mm vom rechten Rand stehen. Die Adresse darf höchstens 100 mm lang sein.

mit Laserdruckern bedruckbare BriefumschlägeDie Codierzone ist vom rechten Rand gesehen 140 mm lang und von unten gesehen 15 mm hoch. Dieser Bereich darf keine Angaben enthalten.

Aus diesen Angaben ergibt sich die mögliche Werbefläche auf der Vorderseite.

Die 40 mm hohe Zone im oberen linken Bereich und der 15 mm breite Bereich vor der Lesezone bieten sich als Werbefläche an. Dieser Bereich kann frei gestaltet werden.

Größere Werbeflächen auf Standard-Briefumschlägen

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, auch die Lesezone für Werbeaufdrucke zu nutzen. Dieses muss aber von den zuständigen Stellen der Deutschen Post AG frei gegeben werden.

Die gesamte Rückseite der Standard-Briefumschlägen kann frei gestaltet werden.

Wo die Möglichkeiten der Werbung nicht ausreichen, da kann man zu größeren Umschlagformaten greifen. Bei Groß- und Maxibriefumschlägen ist man frei in der Gestaltung der Werbeflächen. Muss aber die Einschränkung der höheren Portokosten hinnehmen.

Schlussbemerkung

Diese Angaben gelten ausschließlich in Deutschland im Bereich der Deutschen Post AG. Sie sind nach bestem Wissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alle Angaben sind unverbindlich und müssen für den einzelnen Fall individuell geprüft werden.

Genaue Auskünfte erteilt der Automatisierungsbeauftragte der Deutschen Post AG. Die Adresse der zuständigen Person kann bei der örtlichen Postfiliale erfragt werden.

Die Bestimmungen anderer Postdienstleister, insbesondere die in anderen Ländern, können sich von den hier gemachten unterscheiden.

Briefumschläge selber bedrucken

Quelle: Deutsche Post AG

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Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Themen rund um den digitalen Druck haben, dann rufen Sie uns an.