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Briefumschläge bedrucken - die Bestimmungen

Was Sie beachten sollten, wenn Sie Briefumschlägen selbst bedrucken

Was beachtet werdn muss, wenn man Briefumschläge bedruckt

Die Deutsche Post AG sortiert Standard-Briefumschläge automatisch. Damit das störungsfrei abläuft, gibt es auf Standard-Briefumschlägen definierte Zonen, die bestimmte Funktionen übernehmen. Diese Zonen dürfen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen grafisch gestaltet werden. Wenn das beim Bedrucken von Briefumschlägen nicht beachtet wird und dadurch die Scanner der automatische Briefverteilung gestört werden, kann das zu erhöhten Portokosten führen.

Was Sie bei der grafischen Gestaltung Ihrer Briefumschläge beachten sollten und welche Zonen Sie frei gestalten dürfen, wenn Sie diese im Bereich der Deutschen Post AG versenden, lesen Sie hier.


Standard-Briefumschläge im Sinne der Deutschen Post AG

Die Deutsche Post AG unterscheidet zwischen Standard-Briefumschlägen, Kompakt-Briefumschlägen, Groß-Briefumschlägen und Maxi-Briefumschlägen.

Standard-Briefumschläge

Standardumschläge müssen rechteckig sein und ein Seitenverhältnis von mindestens 1:1,414 haben.

Die Mindestgröße ist 140 x 90 mm und die maximale Größe ist 235 x 125 mm. Ein Umschlag mit Inhalt darf nicht dicker als 5 mm und das Gewicht nicht höher als 20 g sein. Diese Briefe können Sie mit 85 ct (Stand 01/2022) frankieren.

Für den Dialogpostservice gelten andere Portogrenzen und Gebühren.

Kompakt-Briefumschläge

Kompaktbriefe müssen, wie Standardbriefe, rechteckig sein und ein Seitenverhältnis von mindestens 1:1,414 haben.

Die Mindestgröße ist 100 x 70 mm und die maximale Größe ist 235 x 125 mm. Der Umschlag mit Inhalt darf nicht dicker als 10 mm und das Gewicht nicht höher als 50 g sein. Diese Briefe können Sie mit 1 € (Stand 01/2022) frankieren.

Für den Dialogpostservice gelten andere Portogrenzen und Gebühren.

Sonderformate

Überschreiten oder unterschreiten die Maße der Umschläge diese Grenzen, dann werden die Umschläge nicht als Standardumschläge angesehen. Dafür wird dann das erhöhte Briefporto von zurzeit 1,60 € (Stand 01/2022) fällig.

Quadratische Umschläge sind in diesem Sinn keine Standardumschläge und müssen mit mindestens 1,60 € (Stand 01/2022) frankiert werden.

Groß- und Maxi-Briefumschläge

Bei diesen Briefumschlägen bestehen in Bezug auf die grafische Gestaltung nur geringe Einschränkungen. Deswegen gehen wir auf diese Umschlagformate im Weiteren nicht ein.

Werbeflächen auf Standard- und Kompakt-Briefumschlägen

Einteilung der Zonen für die automatische Verarbeitung in BriefsortieranlagenDie Briefsortieranlagen der Deutschen Post AG tasten mit optischen Scannern die Anschrift ab und steuern damit die Sortierung und die Zuordnung zum Zielpostamt. Damit das möglichst störungsfrei ablaufen kann, ist die Anschriftenseite der Umschläge in Zonen eingeteilt.

Der Scanvorgang darf durch Grafiken, Texte und/oder Zeichen nicht gestört werden. Das könnte zu falschen Interpretationen der Adressdaten führen. Ist das der Fall, dann muss der Brief manuell kodiert werden. Das kann dazu führen, dass die Deutsche Post AG erhöhtes Porto verlangt oder auch die Annahme der Briefe ablehnt, wenn es sich um größere Mengen handelt.

Die Zonen der Standard-Umschläge.

Rechts oben ist die Frankier- oder Freimachungszone. Sie ist mindestens 74 mm breit und 40 mm hoch. Diese Zone ist Briefmarken und dem postalischen Stempelabdruck vorbehalten. Diese Zone muss eventuell verlängert werden, wenn Freimachungsstempel von Frankiermaschinen verwendet werden.

In der Lesezone befinden sich die Adressinformationen. Dieser Bereich wird von optischen Scannern abgetastet.

Die Lesezone hat an beiden Seiten 15 mm Abstand zum Rand des Briefumschlags. In der Höhe wird sie oben von der Frankierzone (40 mm) und unten von der Kodierzone (15 mm) begrenzt.

Bei Fenster-Briefumschlägen und Etiketten muss man darauf achten, dass die Anschrift mindestens einen Buchstabenabstand vom Rand haben muss. Bei Briefumschlägen ohne Fenster darf die Adresse nicht weiter als 140 mm vom rechten Rand stehen. Die Adresse darf höchstens 100 mm lang sein.

Beispiele für bedruckte LaserbriefumschlägeDie Kodierzone ist vom rechten Rand gesehen 140 mm lang und von unten gesehen 15 mm hoch. In diesem Bereich darf nichts gedruckt werden, was die Kodierung stören könnte.

Aus diesen Abmessungen ergibt sich die mögliche Werbefläche auf der Vorderseite.

Die 40 mm hohe Zone im oberen linken Bereich und der 15 mm breite Bereich vor der Lesezone bieten sich als Werbefläche an. Dieser Bereich kann frei gestaltet werden.

Größere Werbeflächen auf Standard-Briefumschlägen

Unter Umständen ist es möglich, auch die Lesezone für Werbeaufdrucke zu nutzen. Dieses muss aber mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post AG abgestimmt und von der Stelle frei gegeben werden.

Die Rückseite von Briefumschlägen kann frei, ganz nach eigenen Wünschen bedruckt werden.

Wo die Möglichkeiten der Werbung nicht ausreichen, da muss man größere Umschlagformate wählen. Bei Groß- und Maxibriefumschlägen ist man weitgehend frei in der Gestaltung der Werbeflächen, dafür muss man allerdings höhere Portokosten in Kauf nehmen.

Schlussbemerkung

Diese Angaben gelten ausschließlich in Deutschland im Bereich der Deutschen Post AG. Sie sind nach bestem Wissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind unverbindlich und müssen für den einzelnen Fall geprüft werden.

Verbindliche Auskünfte erteilt der Automatisierungsbeauftragte der Deutschen Post AG. Die Adresse der zuständigen Person kann bei der örtlichen Postfiliale oder im nächsten Direktmarketing-Center der Deutschen Post AG erfragt werden.

Die Bestimmungen anderer Postdienstleister, insbesondere die in anderen Ländern, können sich von den hier beschriebenen unterscheiden.

Weitere Informationen

PDF-Dokument mit Bemaßung der Zone auf Standardbriefumschlägen

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Quellenhinweise

Quelle: Deutsche Post AG


Die Texte dieser Seite sind allgemeine Informationen und Handlungshilfen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Tipps & Ratschläge sind allgemein und müssen vom Anwender auf Richtigkeit für seine besondere Situation geprüft werden. Insbesondere müssen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte beachtet. Sie können der Bergmann Handels OHG gegenüber keine Rechtsansprüche gelten machen, wenn Sie die Informationen dieser Seite nutzen.

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