Briefumschläge selber bedrucken

Worauf Sie beim Bedrucken von Briefumschlägen achten sollten

Diese Seite ist umgezogen. Sie finden die Informationen jetzt hier.

Beratung - Was müssen Sie beachten, wenn Sie Briefumschläge selber bedruckenDie Deutsche Post AG sortiert Standard-Briefumschläge automatisch. Damit das störungsfrei funktioniert, gibt es bei Standard-Briefschlägen Zonen, die definierte Inhalte haben. Diese Zonen dürfen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen grafisch gestaltet werden. Wenn das bei der grafischen Gestaltung von Umschlägen nicht beachtet wird, kann das zu erhöhten Portokosten führen.

Was Sie bei der grafischen Gestaltung Ihrer Briefumschläge beachten sollten, die im Bereich der Deutschen Post AG versendet werden, lesen Sie hier.


Standard-Briefumschläge im Sinne der Deutschen Post AG

Die Deutsche Post AG unterscheidet zwischen Standard-Briefumschlägen, Kompakt-Briefumschlägen, Groß-Briefumschlägen und Maxi-Briefumschlägen.

Standard-Briefumschläge

Standard-Briefumschläge müssen mindestens 140 x 90 mm groß und dürfen nicht größer als 235 x 125 mm sein. Der Inhalt mit Umschlag darf nicht höher als 5 mm und das Gewicht nicht größer als 20 g sein.

Standardbriefe müssen rechteckig sein und mindestens ein Seitenverhältnis von 1:1,414 haben.

Kompakt-Briefumschläge

Kompakt-Briefumschläge müssen mindestens 100 x 70 mm groß und dürfen nicht größer als 235 x 125 mm sein. Der Inhalt mit Umschlag darf nicht höher als 10 mm und das Gewicht nicht größer als 50 g sein.

Kompaktbriefe müssen rechteckig sein und mindestens ein Seitenverhältnis von 1:1,414 haben.

Überschreiten oder unterschreiten die Maße der Umschläge diese Grenzen, dann werden die Umschläge nicht in den automatischen Briefsortieranlagen verarbeitet. Dafür wird dann ein erhöhtes Briefporto fällig.

Quadratische Umschläge sind keine Standardumschläge.

Groß- und Maxi-Briefumschläge

Bei diesen Briefumschlägen bestehen in Bezug auf die grafische Gestaltung keine Einschränkungen. Deswegen gehen wir auf diese Umschläge hier nicht weiter ein.

Werbeflächen auf Standard- und Kompakt-Briefumschlägen

Einteilung der Zonen für die automatische Verarbeitung in BriefsortieranlagenDie Briefsortieranlagen der Deutschen Post AG tasten mit optischen Scannern die Anschrift ab und steuern so die Zuordnung der Briefe zu den Zielpostämtern. Damit das funktioniert, ist die Anschriftenseite von Standard-Briefumschlägen ist in Zonen eingeteilt.

Der Scanvorgang darf nicht durch Grafiken, Texte und Zeichen in diesen Zonen gestört werden. Ist das der Fall, dann muss der Brief manuell kodiert werden.

Rechts oben ist die Frankier- oder Freimachungszone. Sie ist mindestens 74 mm breit und 40 mm hoch. Diese Zone ist für die Briefmarken und den postalischen Stempelabdruck vorbehalten. Die Zone muss unter Umständen verlängert werden, wenn Freimachungsstempel von Frankiermaschinen verwendet werden.

In der Lesezone befinden sich die Adressinformationen. Dieser Bereich wird von optischen Scannern abgetastet.

Die hat an beiden Seiten 15 mm Abstand zum Rand des Briefumschlags. In der Höhe wird sie oben von der Frankierzone (40 mm) und unten von der Codierzone (15 mm) begrenzt.

Bei Fenster-Briefumschlägen und Etiketten muss man darauf achten, dass die Adresse mindestens einen Buchstabenabstand vom Rand haben muss. Bei Briefumschlägen ohne Fenster darf die Adresse nicht weiter als 140 mm vom rechten Rand stehen. Die Adresse darf höchstens 100 mm lang sein.

mit Laserdruckern bedruckbare BriefumschlägeDie Codierzone ist vom rechten Rand gesehen 140 mm lang und von unten gesehen 15 mm hoch. In diesem Bereich darf nichts gedruckt werden, dass die Codierung stören könnte.

Aus diesen Abmessungen ergibt sich die mögliche Werbefläche auf der Vorderseite.

Die 40 mm hohe Zone im oberen linken Bereich und der 15 mm breite Bereich vor der Lesezone bieten sich als Werbefläche an. Dieser Bereich kann frei gestaltet werden.

Größere Werbeflächen auf Standard-Briefumschlägen

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, auch die Lesezone für Werbeaufdrucke zu nutzen. Dieses muss aber von den zuständigen Stellen der Deutschen Post AG frei gegeben werden.

Die gesamte Rückseite der Standard-Briefumschläge kann frei gestaltet werden.

Wo die Möglichkeiten der Werbung nicht ausreichen, da kann man zu größeren Umschlagformaten greifen. Bei Groß- und Maxibriefumschlägen ist man frei in der Gestaltung der Werbeflächen, man muss allerdings dafür höhere Portokosten in Kauf nehmen.

Schlussbemerkung

Diese Angaben gelten ausschließlich in Deutschland im Bereich der Deutschen Post AG. Sie sind nach bestem Wissen zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind unverbindlich und müssen für jeden Einzelfall geprüft werden.

Verbindliche Auskünfte erteilt der Automatisierungsbeauftragte der Deutschen Post AG. Die Adresse der zuständigen Person kann bei der örtlichen Postfiliale oder im nächsten Direktmarketing-Center erfragt werden.

Die Bestimmungen anderer Postdienstleister, insbesondere die in anderen Ländern, können sich von den hier beschriebenen unterscheiden.

Weitere Informationen

PDF Dokument mit genauer Bemaßung der Zone auf Standardbriefumschlägen

Quellenhinweise

Quelle: Deutsche Post AG


Alle Informationen auf dieser Seite sind allgemeine Handlungshilfen und Informationen nach bestem Wissen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie diese Informationen nutzen geschieht das eigenverantwortlich. Sie können der Bergmann Handels OHG gegenüber keine Rechtsansprüche gelten machen.

zurück